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Quittung Vorlage kostenlos

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Bis 250 Euro Bruttobetrag gilt die Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV: Es genügen Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und Steuersatz. Darüber hinaus sind die vollständigen Angaben nach § 14 Absatz 4 UStG erforderlich.

Die Vorlage rechnet den Umsatzsteueranteil automatisch aus dem Bruttobetrag heraus und weist ihn getrennt aus.

Häufige Fragen

Was muss auf einer Quittung stehen?

Bei Beträgen bis 250 Euro brutto genügen nach § 33 UStDV: Name und Anschrift des Ausstellers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, Bruttobetrag und der Steuersatz. Über 250 Euro kommen nach § 14 Absatz 4 UStG unter anderem Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer und der getrennt ausgewiesene Steuerbetrag hinzu.

Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?

Nein. Eine Rechnung fordert eine Zahlung, eine Quittung bestätigt, dass sie erfolgt ist. Bei Kleinbeträgen kann ein Beleg beides zugleich sein, wenn er alle Pflichtangaben enthält.

Muss eine Quittung unterschrieben sein?

Ja. Die Unterschrift des Ausstellers macht die Quittung zur Empfangsbestätigung im Sinne des § 368 BGB. Ohne Unterschrift ist sie als Zahlungsnachweis deutlich schwächer.

Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus dem Bruttobetrag heraus?

Bei 19 Prozent teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 und ziehen das Ergebnis vom Brutto ab. Bei 7 Prozent entsprechend durch 1,07. Die Vorlage übernimmt diese Rechnung automatisch.